CROSSCAMP MIETEN
Flexibles Preismodell
Oft stehen vor der Reise die benötigten Kilometer noch nicht fest. Kein Problem, es wird bei der Rückgabe gemäß der für den Mieter preiswertesten Variante abgerechnet. Sie müssen auch nicht wie sonst oft üblich fix Freitagnachmittag bis Freitagvormittag buchen, wir versuchen die Fahrzeugübergaben nach Möglichkeit flexibel zu handhaben.
inkl. 100 km / Tag **
inkl. 200 km / Tag **
01. November - 31. Dezember
01. September – 31. Oktober
* Preise verstehen sich pro Nacht, exkl. Kraftstoff (Diesel)
** Mehrkilometer werden CHF 0.70 berechnet
Mindestmietdauer / Rabatte für Langzeitmieten
Übergabe- und Ausrüstungspauschale (obligatorisch CHF 120.- pro Miete)
- Fahrzeugübergabe inkl. Instruktion Fahrzeug und Ausrüstung
- Markise
- Küchenausrüstung für 4 Personen: Teller groß & klein,
- Suppen-/Müeslischüsseln, Tassen, Becher, Besteck, Pfannen,
- Töpfe, Salatschüssel, Rüstmesser, Schere, Korkenzieher,
- Flaschenöffner, Dosenöffner, Feuerzeug usw.
- 2 Edelstahlteller, 2 Edelstahlbecher & 2 Edelstahl Bestecksets
- 1 Campingtisch- und 2 Campingstühle (Marke HELINOX) für draußen (Tief)
- 1 Strom – Verlängerungskabel (20m) & 1 Kupplung und Stecker
Antirutschmatte für die Schlafbankverlängerung - Fenstertasche (für die Aufbewahrung der persönlichen Sachen)
- Frischwassertank frisch gefüllt, Verbrauchsmaterial wie Gas, Scheibenwischwasser, AdBlue (Tank aufgefüllt).
- 1 Gasflasche für die Küche mit Gasbrenner
- Navigationsgerät inkl. neuester europaweiter Kartensoftware (Im Opel
Crosscamp integriert)
Weitere optionale Zusatzausstattung (pro Miete)
(stabil und hohe Robustheit & Qualität) für draußen
Schlussreinigung (obligatorisch CHF 100.- pro Miete)
Damit jeder Mieter mit einem innen, wie außen perfekt gereinigten Fahrzeug starten kann, und der Reinigungsaufwand bzw. das Sauberkeitsempfinden teilweise doch sehr unterschiedlich ausfällt, ist die Schlussreinigung obligatorisch und wird wie folgt gehandhabt:
- Schlussreinigung klein CHF 100 (bei Kurzmieten oder sehr geringer Verschmutzung)
- Schlussreinigung Standard CHF 200 (bei durchschnittlicher Verschmutzung)
- Schlussreinigung Groß ab CHF 250 (bei übermäßiger Verschmutzung, Spezialreinigung nach Aufwand)
Wie auch bei einer Ferienwohnung üblich, ist die Kochstelle und der Kühlschrank vor Rückgabe zu reinigen, ansonsten muss die Schlussreinigung groß berechnet werden. Geschirr und Besteck muss beim letzten Abwasch ordentlich gespült und abgetrocknet werden.
Versicherung
- Mietfahrzeugversicherung mit folgenden Selbstbehalten für Mieter pro Schadenfall: Haftpflicht CHF 1'000.-, Vollkasko (Kollision) CHF 2?000.-, Teilkasko CHF 500.-
- Pannenhilfe- und Mobilitätsgarantie CHF 0.-.
Mobilitätsversicherung im Pannenfall europaweit
Annullationskosten
Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter bleiben folgende Anteile geschuldet:
- bis 2 Monate vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises
- bis 1 Monat vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung liegt im Ermessen des Mieters und kann bei einem Versicherer nach Wahl erfolgen.
Reservation, Anzahlung, Zahlung
- Das Fahrzeug gilt nach Eingang der Anzahlung (innert 5 Tagen) und nach Erhalt (nach Möglichkeit Scan/PDF per E-Mail) des unterzeichneten Mietvertrages, beider Parteien, als definitiv reserviert.
- Die Bezahlung des Mietpreises ist bei Beträgen unter CHF 1000.- direkt nach der Reservation fällig.
- Übersteigt der Mietpreis CHF 1000.-, sind CHF 1000.- als Anzahlung fällig, der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Abreise zu überweisen.
Kaution
- Kaution CHF 500.- bar bei Fahrzeugübergabe, sowie Rückerstattung bar bei Fahrzeugrückgabe
Fahrer/in
Mindestalter 23 Jahre, gültiger Führerausweis für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Kat. B) seit mindestens 2 Jahren; bitte dem Mietvertrag eine Fotokopie des gültigen Führerausweises beilegen. Das Mietfahrzeug darf nicht durch andere als im Mietvertrag erwähnte Personen gefahren werden. Es ist verboten, mit dem Mietfahrzeug Fahrten und Transporte gegen Bezahlung zu tätigen, das Miet-fahrzeug an andere Personen weiterzuvermieten und/oder Fahrstunden damit zu unterrichten. Personen, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind und nicht über eine gültige Niederlassungsbewilligung verfügen, müssen außerdem bei Vertrags-abschluss eine Kopie des gültigen Passes hinterlegen.
Unfall
Bei Unfällen muss der Mieter unverzüglich die Polizei sowie den Vermieter benachrichtigen. Der Mieter muss auf die Ausstellung eines Polizeirapportes bestehen. Der Mieter oder der Fahrer darf keine mündlichen und schriftlichen Schuldzugeständnisse machen.
Verdeckte Schäden
Sollten verdeckte oder unbemerkte Mängel/Schäden nach erfolgter Mietabrechnung durch den Vermieter festgestellt werden, so hat dieses Anrecht darauf, den Mieter zu belangen und ihn entsprechend zur Verantwortung zu ziehen.
Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschließlich des Gerichtsstands des Vermieters.