CROSSCAMP MIETEN

Flexibles Preismodell

Oft stehen vor der Reise die benötigten Kilometer noch nicht fest. Kein Problem, es wird bei der Rückgabe gemäß der für den Mieter preiswertesten Variante abgerechnet. Sie müssen auch nicht wie sonst oft üblich fix Freitagnachmittag bis Freitagvormittag buchen, wir versuchen die Fahrzeugübergaben nach Möglichkeit flexibel zu handhaben.

 Zeitraum
 Saison
Variante nah *
inkl. 100 km / Tag ** 
Variante fern *
inkl. 200 km / Tag **  
01. Januar – 30. April
01. November - 31. Dezember
 Nebensaison 
 CHF 90 
 CHF 110 
01. Mai – 30. Juni
01. September – 31. Oktober
 Vorsaison
 CHF 120 
CHF 140  
 1.Juli - 31. August
 Hauptsaison
 CHF 145 
 CHF 160 

* Preise verstehen sich pro Nacht, exkl. Kraftstoff (Diesel)
** Mehrkilometer werden CHF 0.70 berechnet

Mindestmietdauer / Rabatte für Langzeitmieten

Die Mindestmietdauer beträgt in der Hauptsaison 5 Tage, außerhalb der Hauptsaison 3 Tage bzw. 2 Nächte.
Die Rabatte für Langzeitmieten betragen:
1 Monat = 10%, 2 Mt. = 20%, ab 3 Mt. = 30% Rabatt auf den Mietpreis

Übergabe- und Ausrüstungspauschale (obligatorisch CHF 120.- pro Miete) 

  • Fahrzeugübergabe inkl. Instruktion Fahrzeug und Ausrüstung
  • Markise
  • Küchenausrüstung für 4 Personen: Teller groß & klein,
  • Suppen-/Müeslischüsseln, Tassen, Becher, Besteck, Pfannen,
  • Töpfe, Salatschüssel, Rüstmesser, Schere, Korkenzieher,
  • Flaschenöffner, Dosenöffner, Feuerzeug usw.
  • 2 Edelstahlteller, 2 Edelstahlbecher & 2 Edelstahl Bestecksets
  • 1 Campingtisch- und 2 Campingstühle (Marke HELINOX) für draußen (Tief)
  • 1 Strom – Verlängerungskabel (20m) & 1 Kupplung und Stecker
    Antirutschmatte für die Schlafbankverlängerung
  • Fenstertasche (für die Aufbewahrung der persönlichen Sachen)
  • Frischwassertank frisch gefüllt, Verbrauchsmaterial wie Gas, Scheibenwischwasser, AdBlue (Tank aufgefüllt).
  • 1 Gasflasche für die Küche mit Gasbrenner
  • Navigationsgerät inkl. neuester europaweiter Kartensoftware (Im Opel
    Crosscamp integriert)

Weitere optionale Zusatzausstattung (pro Miete) 

Segway-Ninebot, E-Scooter
CHF 85
☐ Veloträger
CHF 70
☐ Spannbettlacken für oberes Bett
CHF 50
☐ Komfort Schlafauflage für das untere Bett
CHF 50
☐ Busvorzelt Standard  
CHF 100
☐ Markisenvorzelt 
CHF 75
☐ 1 Camping – Esstisch und 2 Campingstühle
(stabil und hohe Robustheit & Qualität) für draußen 
CHF 70
☐ 2 zusätzliche Campingstühle (hoher Robustheit & Qualität)
CHF 40
☐ Schlafdachisolierung für das Aufstelldach 
CHF 40
☐ Sichtschutz 7-teilig  
CHF 40
☐ Pillow Blanket (multifunktionale Outdoordecke) 
CHF 20 pro Stück
☐ Outdoor-Küchen Ausstattung (Abdeckhaube,  Untergestell für Outdoor-Küche, Verlängerungskabel) 
CHF 50
☐ Kompressor-Kühlbox mit 31 Liter Fassungsvermögen 
CHF 45
☐ Solarkoffer mit PWM Laderegler 
CHF 50

Schlussreinigung (obligatorisch CHF 100.- pro Miete)

Damit jeder Mieter mit einem innen, wie außen perfekt gereinigten Fahrzeug starten kann, und der Reinigungsaufwand bzw. das Sauberkeitsempfinden teilweise doch sehr unterschiedlich ausfällt, ist die Schlussreinigung obligatorisch und wird wie folgt gehandhabt:

  • Schlussreinigung klein                                                                     CHF 100 (bei Kurzmieten oder sehr geringer Verschmutzung)
  • Schlussreinigung Standard                                                           CHF 200 (bei durchschnittlicher Verschmutzung)
  • Schlussreinigung Groß ab                                                              CHF 250 (bei übermäßiger Verschmutzung, Spezialreinigung nach Aufwand)

Wie auch bei einer Ferienwohnung üblich, ist die Kochstelle und der Kühlschrank vor Rückgabe zu reinigen, ansonsten muss die Schlussreinigung groß berechnet werden. Geschirr und Besteck muss beim letzten Abwasch ordentlich gespült und abgetrocknet werden.

Versicherung

  • Mietfahrzeugversicherung mit folgenden Selbstbehalten für Mieter pro Schadenfall: Haftpflicht CHF 1'000.-, Vollkasko (Kollision) CHF 2?000.-, Teilkasko CHF 500.-
  • Pannenhilfe- und Mobilitätsgarantie CHF 0.-.
    Mobilitätsversicherung im Pannenfall europaweit

Annullationskosten

Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter bleiben folgende Anteile geschuldet:

  • bis 2 Monate vor Mietbeginn:               40% des Mietpreises
  • bis 1 Monat vor Mietbeginn:                  80% des Mietpreises

Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung liegt im Ermessen des Mieters und kann bei einem Versicherer nach Wahl erfolgen.

Reservation, Anzahlung, Zahlung 

  • Das Fahrzeug gilt nach Eingang der Anzahlung (innert 5 Tagen) und nach Erhalt (nach Möglichkeit Scan/PDF per E-Mail) des unterzeichneten Mietvertrages, beider Parteien, als definitiv reserviert.
  • Die Bezahlung des Mietpreises ist bei Beträgen unter CHF 1000.- direkt nach der Reservation fällig.
  • Übersteigt der Mietpreis CHF 1000.-, sind CHF 1000.- als Anzahlung fällig, der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor Abreise zu überweisen.

Kaution 

  • Kaution CHF 500.- bar bei Fahrzeugübergabe, sowie Rückerstattung bar bei Fahrzeugrückgabe

Fahrer/in

Mindestalter 23 Jahre, gültiger Führerausweis für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Kat. B) seit mindestens 2 Jahren; bitte dem Mietvertrag eine Fotokopie des gültigen Führerausweises beilegen. Das Mietfahrzeug darf nicht durch andere als im Mietvertrag erwähnte Personen gefahren werden. Es ist verboten, mit dem Mietfahrzeug Fahrten und Transporte gegen Bezahlung zu tätigen, das Miet-fahrzeug an andere Personen weiterzuvermieten und/oder Fahrstunden damit zu unterrichten. Personen, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind und nicht über eine gültige Niederlassungsbewilligung verfügen, müssen außerdem bei Vertrags-abschluss eine Kopie des gültigen Passes hinterlegen.

Unfall

Bei Unfällen muss der Mieter unverzüglich die Polizei sowie den Vermieter benachrichtigen. Der Mieter muss auf die Ausstellung eines Polizeirapportes bestehen. Der Mieter oder der Fahrer darf keine mündlichen und schriftlichen Schuldzugeständnisse machen.

Verdeckte Schäden 

Sollten verdeckte oder unbemerkte Mängel/Schäden nach erfolgter Mietabrechnung durch den Vermieter festgestellt werden, so hat dieses Anrecht darauf, den Mieter zu belangen und ihn entsprechend zur Verantwortung zu ziehen.

Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschließlich des Gerichtsstands des Vermieters.